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Werkstattrat mit Tradition

Bereits im Mai 1982, lange bevor die Mitwirkungsrechte von Werkstattbeschäftigten im Neunten Sozialgesetzbuch im Jahr 2001 geregelt wurden, gründete die Werkstatt eine erste Interessenvertretung für behinderte Menschen. Seitdem ist der Werkstattrat fester Bestandteil des Unternehmens. Er vertritt die Belange der Beschäftigten gegenüber der Geschäftsleitung.

Aufgaben des Werkstattrates

Mitwirkung bei der Arbeitszeitregelung, der Gestaltung der Arbeits- und Aufenthaltsräume sowie bei Festen und Feiern. In regelmäßigen Sitzungen werden aktuelle Themen beraten und Positionen erarbeitet. Bei Bedarf bieten Vertrauensleute aus den Sozialdiensten vor Ort Hilfe an. Zwei Mal jährlich trifft sich der Gesamt-Werkstattrat und tauscht sich mit der Geschäftsleitung über betriebsteilübergreifende Themen aus.

Frauenbeauftragte

Bei noris inklusion werden eine Frauenbeauftragte und eine Stellvertreterin für die gesamte Einrichtung gewählt. Die Frauenbeauftragten befassen sich mit dem Thema: Frauen und Männer müssen gleich behandelt werden. Sie sind in der Einrichtung kompetenter Ansprechpartner für die Belange der Frauen.